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AGB/Kursbestimmungen

Während der Corona Epidemie gelten zusätzlich folgende Regelungen:

  • Steigen Kursteilnehmende aus Eigeninitiative aus dem Kurs aus, werden keine Kursgelder rückvergütet (z.B. Angst vor möglicher Ansteckung).
  • Muss ein Teilnehmer/in in Quarantäne, wird die Hälfte des Kursgeldes gutgeschrieben, die andere Hälfte bezahlt der Teilnehmende.
  • Kann jemand wegen einer Coronaerkrankung nicht am Kurs teilnehmen, wird das Kursgeld nach Einreichung des Arztzeugnisses gutgeschrieben.
  • Muss der Kurs gestoppt werden, werden die Ausfalltage zur Hälfte gutgeschrieben oder rückvergütet und die andere Hälfte geht zu Lasten des Teilnehmenden.
  • Die Kursgelder werden erst am Ende des Kurses fällig (ausser bei den Deutsch Anfängerkursen, hier gilt nach wie vor die Vorauszahlung).

Anmeldung
Eine Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zum Bezahlen des Kursgeldes. Sie erfolgt schriftlich, elektronisch oder telefonisch mit Angaben von Kursnummer und Titel, Name, Vorname, genaue Adresse, Telefonnummer (Privat und Geschäft) sowie E-Mail-Adresse (falls vorhanden).

Kursplätze und Durchführung
Um Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen wir für jedes Lernangebot eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl fest. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt. Bei Unterbelegung eines Kurses kann es vorkommen, dass der Kurs im Einverständnis der Kursteilnehmenden durchgeführt, jedoch das Kursgeld entsprechend erhöht wird.

Kursgeld
Das Kursgeld wird vor Kursbeginn mit der schriftlichen Bestätigung in Rechnung gestellt und wird zum aufgeführten Zeitpunkt fällig.

Ermässigungen
VHS-Mitglieder: pro Kursstunde Fr. 1.–.
Lehrlinge oder Studierende die sich ausweisen können: 
½ Kursgeld auf sämtlichen Kursen.
Spezifische Härtefälle werden separat geprüft.

Abmeldungen
Eine Abmeldung von einem Kurs ist mit administrativem Aufwand verbunden. Abmeldungen nach Erhalt der Kursbestätigung werden nur schriftlich und mit einer Bearbeitungsgebühr entgegengenommen. Folgende Kostenregelung kommt dabei zur Anwendung:

Abmeldezeitpunkt / Rücktrittsgebühr:

  • bis 10 Tage vor Kursbeginn: kostenlos, resp. nach Erhalt der Kursbestätigung Fr. 30.–  Administrationsgebühren
  • 9 – 1 Tage vor Kursbeginn: bis 50 % des Kursgeldes je nach Kursbelegung
  • nach dem Kursstart: Verrechnung der vollen Kurskosten

Versäumte Lektionen

Versäumte Lektionen können nicht nachgeholt werden. Grundsätzlich sind auch keine Kursgeldrückerstattungen von versäumten Lektionen möglich. In Härtefällen mit einem schriftlichen Gesuch und bei Krankheit oder Unfall mit einem Arztzeugnisses, kann die VHS das restliche Kursgeld zurückerstatten. In diesem Fall kann eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.– erhoben werden.

Kursbesuchsbestätigung
Nach Kursende kann auf Wunsch eine Kursbesuchsbestätigung ausgestellt werden oder der Kursbesuch wird im Bildungspass eingetragen, sofern mindestens 80 % der Lektionen besucht worden sind. Dabei wird das Kursthema, die Dauer des Kurses, die Kursleitung und allfällige Lehrmittel eingetragen. Unterzeichnet wird die Kursbestätigung durch die Kursleitung und die Leiterin der Geschäftsstelle der Volkshochschule Obersimmental-Saanenland.

Kursorganisation
Fällt eine Kursleitung aus, kann die VHS einen Kursleitungswechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.

Haftung
Die VHS Obersimmental-Saanenland übernimmt keine Haftung bei Unfällen, Schäden und Verlusten. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.

Programm- und Preisänderungen
Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.

 

Zweisimmen, 2. Dezember 2021

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF Download)

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